Gastspielordnung des SuS Tennis Hervest-Dorsten 1973 e. V.

Präambel

 

Zur Gastspielordnung im SuS Tennis Hervest – Dorsten 1973 e. V.

 

In Anlehnung an die Regelungen in anderen Dorstener Tennisvereinen war bisher das Spielen auf unserer Anlage sehr großzügig und unbürokratisch geregelt. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass einzelne Gruppierungen diese Großzügigkeit dahingehend ausnutzen, dass Spieler ohne jegliche Kostenbeteiligung regelmäßig auf unserer Anlage spielen und die vereinseigene Infrastruktur nutzen. Dieses Verhalten ist unsportlich und unsolidarisch gegenüber allen zahlenden Mitgliedern und wird von Seiten des Vorstands ab sofort nicht mehr geduldet. Nichtsdestotrotz wollen wir ein gastfreundlicher und offener Verein sein. Aus den genannten Gründen gilt zukünftig die folgende Gastspielordnung:

 

Gastspielordnung

 

1. Jedes aktive Vereinsmitglied (ausgenommen Zweitmitglieder) ist berechtigt, sich einen oder mehrere Gäste zum Tennisspielen einzuladen.

 

2. Für den ordnungsgemäßen Ablauf ist ausschließlich das einladende Vereinsmitglied verantwortlich. Das gilt auch für das Einhalten der allgemeinen tennisspezifischen und platzspezifischen Regeln z. B. Schuhwerk, Platzpflege, Eintragung Belegungstafel, usw.

 

3. Gäste / Gastspieler dürfen maximal 5 x pro Saison die Platzanlage zum Spielen nutzen. Der Status „Gastspieler“ darf grundsätzlich nicht dazu genutzt werden, eine ordentliche Mitgliedschaft zu umgehen.

 

 

4. Die Teilnahme am Gastspielbetrieb ist nicht zulässig für Personen, die ihren Austritt aus dem SuS Tennis Hervest-Dorsten 1973 e. V. erklärt haben. Dies gilt für einen Zeitraum von 48 Monaten ab Austrittsdatum. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand.

 

5. Das Gastspiel ist vor Spielbeginn vom aktiven Mitglied in das im Vorraum zu den Kabinen ausgelegte Gastspielbuch einzutragen. Es sind deutlich lesbare Eintragungen ALLER Spieler, sowie Datum, Spielbeginn und Spielende einzutragen und gegenzuzeichnen. Ergänzend dazu wird die Spielpaarung auch auf der Platzbelegungstafel dokumentiert.

 

6. Die Gastspielgebühr beträgt pro Gastspieler EUR 10,00. Die Gebühr wird einmalig für den laufenden Tag erhoben. Die Anzahl der Spiele richtet sich nach der Platzbelegung durch die eigenen Mitglieder. Die Gastspielgebühr muss innerhalb von 3 Werktagen vom aktiven Mitglied unter dem Verwendungszweck „Gastspiel – Datum – Nachname“ auf das Vereinskonto bei der Vereinte Volksbank eG mit der IBAN    DE 49 4246 1435 0706 7540 00 überwiesen, oder bar im Clubhaus beim Thekendienst entrichtet werden. Den entsprechenden Eintrag im Kassenbuch übernimmt der Thekendienst.

 

7. Aktive Mitglieder, die gegen diese Gastspielordnung verstoßen, können mit einer Ordnungsstrafe belegt und gegebenenfalls aus dem Verein ausgeschlossen werden. Gästen / Gastspielern kann bei Verstößen gegen diese Gastspielordnung die weitere Benutzung der Platzanlage untersagt werden.